Aktuelle Hinweise zur Corona-Pandemie
Aktuell gilt gemäß der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus ein Beherbungsverbot für touristische Zwecke bis einschließlich 9. Mai 2021.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie gelten derzeit unterschiedliche Einschränkungen bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.